"Wühler" anhand der Hügel unterscheiden
Wühlmaus
Die Wühlmaus oder auch Schermaus
Wühlmäuse stellen eine Unterfamilie der Wühler mit über 150 Arten dar. Davon kommt die große Wühlmaus, auch Schermaus oder Erdratte genannt, in unseren Breiten am häufigsten vor. Ihre Größe variiert dabei je nach ihrem Lebensraum.
- Kopf-Rumpf-Länge: 13 bis 16,5 cm
- Schwanzlänge: 5 bis 9 cm
- Gewicht: 65 bis 130 Gramm
- Fellfarbe von graubraun bis rotbraun und manchmal ist sie auch schwarz
Nahrung
Die Wühlmaus ist Vegetarierin und frisst vorwiegend Pflanzenwurzeln. Sie ist allerdings durchaus wählerisch. Du findest Fraßschäden meist an Möhren, Sellerie, Tulpenzwiebeln und zarter Wurzelrinde von Rosen und Obstbäumen. Deshalb finden sich Gänge häufig im Bereich von Wurzeln.
Das die Pflanzen im Garten von Wühlmäusen angefressen wurden, merkt man meist erst, wenn Rosen, Obstbäume, Gemüsepflanzen plötzlich ohne Grund welken und sogar umkippen.
Eingang
Schaust du dir die Erdhügel genauer an, stellst du fest, das der Eingang seitlich liegt.
Erdhügel
Diese sind flach-oval und wenig stabil. Wenn du darauf tritts, fallen sie in der Regel sofort zusammen.
Gänge
Wenn du einmal die Gänge freilegst siehst du, dass diese sehr eng/schmal sind. Sie haben eine hochovale Form. Meist finden sich darin Pflanzenreste.
Wühlmäuse stehen nicht unter Schutz.
Maulwurf
Die Maulwurf
- bis zu 13 cm lang
- Gewicht: 45 bis 90 Gramm
- Fellfarbe schwarz
Nahrung
Die Ernährung des Maulwurfs ist ausschließlich tierischen Ursprungs. Zu seiner Beute zählen Regenwürmer, Insekten und ihre Larven, Schnecken und kleine Wirbeltiere. Deshalb zählt er, trotz der Hügel, zu den Nützlingen im Garten.
Eingang
Das Auswurfloch ist mittig an der höchsten Stelle zu finden.
Erhügel
Maulwurfshaufen sind Erdhügel, mittig hoch aufgetürmt, mit einer Vulkan ähnlichen Form und sehr stabil aufgebaut. Du schaffst es in der Regel nicht einen Maufwurfshügel von oben "platt zu treten".
Gänge
Maulwurfsgänge sind quer- bzw. breitoval. Sie sind sehr sauber ausgeräumt.
Maulwürfe sind streng geschützt. Sie dürfen nicht getötet werden.
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